Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.124 GIBZ CH-ZG

§ 2 Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ - Vermögensherkunft

«Fonds Keiser und Beby»
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ · Vermögensherkunft

1. ...

2. Das Vermögen setzt sich aus dem Startvermögen und finanziellen Einlagen von Sponsorinnen und Sponsoren aus Wirtschaftsunternehmen, Organisationen sowie Privatpersonen zusammen. Zum Vermögen gehören auch die entsprechenden Finanzerträge inkl. Zinseszinsen.

3. Die Delegation kann Erträge zur späteren Verteilung zurückstellen oder dem Kapital zuschlagen.

← § 1 Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ Zweck § 3 Reglement für die Förderung von überdurchschnittlichen Leistungen am GIBZ →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →