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413.122 CH-ZG

§ 2 Entschädigung für die Teilnahme an Kursen für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und -Experten

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§ 2 Entschädigung für die Teilnahme an Kursen für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und -Experten

1. Dieser Beschluss tritt am 1. August 2005 in Kraft.

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