413.122
CH-ZG
§ 2 Entschädigung für die Teilnahme an Kursen für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und -Experten
§ 2 Entschädigung für die Teilnahme an Kursen für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und -Experten
1. Dieser Beschluss tritt am 1. August 2005 in Kraft.