Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.122 CH-ZG

Kanton Zug 413.122

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Gewählte Expertinnen und Experten für die Lehrabschlussprüfungen, welche den eidgenössisch anerkannten Expertinnen-/Expertenkurs besuchen, erhalten folgende Entschädigungen

a) Fr. 200.- Taggeld für einen Kurstag;

b) Fr. 100.- pauschale Spesenentschädigung für einen Kurstag.

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