§ 6 Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren) - Lehrerinnen-/Lehrerkonferenz
§ 6 Reglement Bildungszentren · Lehrerinnen-/Lehrerkonferenz
1. Lehrpersonen mit mindestens dem halben ordentlichen Pensum bilden die Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz, die von der Rektorin oder vom Rektor geleitet wird. Die Schulleitung kann weitere Lehrpersonen einladen.
2. Die Konferenz dient der gegenseitigen Information. Sie hat Antragsrecht gegenüber der Schulleitung sowie das Recht, Eingaben an die Schulkommission Berufsbildung zu richten.
3. Die Konferenz schlägt der Volkswirtschaftsdirektion die Vertreterin oder den Vertreter der Lehrerschaft in der Kommission zur Wahl vor.
4. Die Konferenz tagt mindestens einmal pro Semester auf Einladung der Rektorin oder des Rektors oder auf Antrag mindestens der Hälfte ihrer Mitglieder. Sie ist für ihre Mitglieder obligatorisch und wird in der Regel ausserhalb der Schulzeit durchgeführt.