413.12
CH-ZG
§ 5 Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren) - Schulleitungen
Organisation
§ 5 Reglement Bildungszentren · Schulleitungen
1. Die Rektorin oder der Rektor organisiert und leitet die jeweilige Berufsfachschule bzw. das jeweilige Zentrum in Zusammenarbeit mit den Prorektorinnen und Prorektoren und sorgt für den Vollzug der einschlägigen Vorschriften.
2. Die Schulleitungen sind für die Qualitätsentwicklung und -sicherung verantwortlich.