413.12
CH-ZG
§ 4 Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren) - Rektorenkonferenz
Organisation
§ 4 Reglement Bildungszentren · Rektorenkonferenz
1. Die Rektorinnen bzw. Rektoren der Berufsfachschulen sowie die Leiterin bzw. der Leiter des Amts für Berufsbildung und des Amts für Brückenangebote bilden die Rektorenkonferenz.
2. Die Rektorenkonferenz behandelt operative Fragen der Schulen der Volkswirtschaftsdirektion und dient der Koordination im Bereich der Schulführung.
3. Das Präsidium übernimmt die Leiterin oder der Leiter des Amts für Berufsbildung.