§ 3a Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren) - Schulkommission Berufsbildung - Aufgaben
§ 3a Reglement Bildungszentren · Aufgaben
1. Die Schulkommission Berufsbildung
a) behandelt strategische Fragen im Bereich der beruflichen Schulbildung;
b) berät die Direktionen des Kantons in allgemeinen Fragen der Berufsbildung, insbesondere aus der Sicht der Berufsfachschulen, in Fragen der Entwicklung und Koordination und deren Abstimmung mit der allgemeinen Bildungspolitik des Kantons und im Speziellen der Berufsbildungspolitik der Volkswirtschaftsdirektion;
c) beurteilt Grundsatzfragen und Entwicklungsprojekte der Berufsfachschulen, kann von sich aus Anträge stellen und gibt zuhanden der Volkswirtschaftsdirektion Empfehlungen ab;
d) kann die Bearbeitung von Schwerpunktthemen beschliessen und dazu bzw. für spezielle Projekte befristete Subkommissionen bilden oder die Volkswirtschaftsdirektion mit entsprechenden Abklärungen beauftragen.