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413.12 CH-ZG

§ 2 Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren) - Gliederung

Allgemeines
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§ 2 Reglement Bildungszentren · Gliederung

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2. Das GIBZ umfasst eine Berufsfachschule, eine Berufsmaturitätsschule, zwei Höhere Fachschulen, einen Bereich Ergänzende Bildung sowie einen Weiterbildungsbereich.

3. Das KBZ umfasst eine Berufsfachschule, eine Berufsmaturitätsschule, eine Höhere Fachschule sowie einen Weiterbildungsbereich.

4. Das LBBZ umfasst eine Berufsfachschule, eine Höhere Fachschule, einen Weiterbildungs- und einen Beratungsbereich.

5. Das Amt für Brückenangebote umfasst das Schulische Brücken-Angebot, das Kombinierte Brücken-Angebot und das Integrations-Brücken-Angebot.

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