413.116
CH-ZG
§ 2 Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung - Angebote und Beitragspflicht
§ 2 Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung · Angebote und Beitragspflicht
1. Das Grundangebot, bestehend aus Beratungs- und Informationsdienstleistungen des Amts für Berufsberatung für Personen mit Wohnsitz im Kanton Zug, ist kostenlos.
2. Für Dienstleistungen im Bereich des erweiterten Angebots können Beiträge erhoben werden.
3. Zum erweiterten Angebot zählen
a) * Leistungen im Auftrag von drittfinanzierten Institutionen, mit Ausnahme des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums Zug (RAV);
b) * Coachings zur Realisierung der Beratungsergebnisse;
c) * Verfassen eines Beratungsberichts mit Ergebnissen und Handlungsempfehlungen.
4. ...