Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.116 CH-ZG

§ 2 Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung - Angebote und Beitragspflicht

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung · Angebote und Beitragspflicht

1. Das Grundangebot, bestehend aus Beratungs- und Informationsdienstleistungen des Amts für Berufsberatung für Personen mit Wohnsitz im Kanton Zug, ist kostenlos.

2. Für Dienstleistungen im Bereich des erweiterten Angebots können Beiträge erhoben werden.

3. Zum erweiterten Angebot zählen

a) * Leistungen im Auftrag von drittfinanzierten Institutionen, mit Ausnahme des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums Zug (RAV);

b) * Coachings zur Realisierung der Beratungsergebnisse;

c) * Verfassen eines Beratungsberichts mit Ergebnissen und Handlungsempfehlungen.

4. ...

← § 1 Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung Geltungsbereich § 3 Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →