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413.113 CH-ZG

§ 7 Ausführungsbestimmungen 3 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Prüfungs- und Promotionsreglement für die Berufsmaturität am Gewerblich-industriellen Bildungszentrum und am Kaufmännischen Bildungszentrum) - Prüfungsverfahren

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§ 7 Ausführungsbestimmungen 3 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Prüfungs- und Promotionsreglement für die Berufsmaturität am Gewerblich-industriellen Bildungszentrum und am Kaufmännischen Bildungszentrum) · Prüfungsverfahren

1. Den Kandidatinnen und Kandidaten ist das Prüfungsverfahren vor Beginn der Prüfungen schriftlich zu erläutern.

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