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413.11 CH-ZG

§ 3 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Berufsbildung und die Fachhochschulen (EG Berufsbildung) - Berufsfachschulen

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§ 3 EG Berufsbildung · Berufsfachschulen

1. Der Kanton führt eine Gewerblich-industrielle, eine Kaufmännische und eine Landwirtschaftliche Berufsfachschule.

2. Diese kantonalen Berufsfachschulen gemäss Abs. 1 oder allenfalls weitere Berufsfachschulen können in eine gemeinsame Führungsstruktur eingebunden werden.

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