412.35
CH-ZG
§ 7 Reglement über die Intensivweiterbildung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen - Aufhebung des bisherigen Rechts
§ 7 Reglement über die Intensivweiterbildung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen · Aufhebung des bisherigen Rechts
1. Die Ausführungsbestimmungen des Regierungsrats zum Lehrerbesoldungsgesetz betreffend Intensivfortbildung vom 3. Oktober 1988 werden aufgehoben.