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412.35 CH-ZG

§ 7 Reglement über die Intensivweiterbildung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen - Aufhebung des bisherigen Rechts

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§ 7 Reglement über die Intensivweiterbildung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen · Aufhebung des bisherigen Rechts

1. Die Ausführungsbestimmungen des Regierungsrats zum Lehrerbesoldungsgesetz betreffend Intensivfortbildung vom 3. Oktober 1988 werden aufgehoben.

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