412.32
CH-ZG
§ 4 Kantonsratsbeschluss betreffend die solidarische Finanzierung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Asylstatus - Solidarische Finanzierung der Sonderschulung
§ 4 Kantonsratsbeschluss betreffend die solidarische Finanzierung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Asylstatus · Solidarische Finanzierung der Sonderschulung
1. Die Finanzierung der Kosten für die Sonderschulung von Schülerinnen und Schülern mit Asylstatus erfolgt solidarisch gemäss ständiger Wohnbevölkerung zwischen den Gemeinden.