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§ 4 Kantonsratsbeschluss betreffend die solidarische Finanzierung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Asylstatus - Solidarische Finanzierung der Sonderschulung

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§ 4 Kantonsratsbeschluss betreffend die solidarische Finanzierung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Asylstatus · Solidarische Finanzierung der Sonderschulung

1. Die Finanzierung der Kosten für die Sonderschulung von Schülerinnen und Schülern mit Asylstatus erfolgt solidarisch gemäss ständiger Wohnbevölkerung zwischen den Gemeinden.

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