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CH-ZG
§ 3 Kantonsratsbeschluss betreffend die solidarische Finanzierung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Asylstatus - Erfassung der Schülerinnen- und Schülerzahlen
§ 3 Kantonsratsbeschluss betreffend die solidarische Finanzierung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Asylstatus · Erfassung der Schülerinnen- und Schülerzahlen
1. Es ist systematisch zu erfassen, welche Kinder und Jugendlichen eine Klasse des Regelschulbereichs und welche eine Integrationsklasse besuchen.
2. Die Kosten für Kinder und Jugendliche, die in einer Integrationsklasse beschult werden, werden ausschliesslich über die entsprechenden Pauschalen der Integrationsklassen abgerechnet.
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Solidarische Finanzierung der Beschulung im Regelschulbereich
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