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§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend die solidarische Finanzierung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Asylstatus - Solidarische Finanzierung der Integrationsklassen

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§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend die solidarische Finanzierung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Asylstatus · Solidarische Finanzierung der Integrationsklassen

1. Die Finanzierung von Integrationsklassen auf der Primarstufe sowie auf der Sekundarstufe I für Kinder und Jugendliche mit Asylstatus erfolgt solidarisch zwischen den Einwohnergemeinden.

2. Für eine Integrationsklasse der Primarstufe werden einer Standortgemeinde 28'000 Franken pro Monat vergütet. Für eine Integrationsklasse der Sekundarstufe I werden einer Standortgemeinde 30'000 Franken pro Monat vergütet. Ab dem Inkrafttreten dieses Beschlusses werden die Pauschalen analog zur Teuerungszulage an das Staatspersonal angepasst.

3. Der Kanton beteiligt sich mit einer Normpauschale pro Schülerin und Schüler an den Kosten der Integrationsklassen. Liegt die Schülerinnen- und Schülerzahl unter 14, gleicht der Kanton die Differenz zum Gesamtbetrag, der dem Produkt aus 14 und der Normpauschale entspricht, aus. Der durch die Normpauschale nicht gedeckte Teil der Kosten wird unter den Einwohnergemeinden gemäss ständiger Wohnbevölkerung anteilsmässig aufgeteilt.

4. Die Schulstandorte und die Anzahl Klassen werden insbesondere unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen und auf Antrag der jeweiligen Einwohnergemeinden durch die Direktion für Bildung und Kultur festgelegt.

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