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§ 7 Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Orientierungsgespräche

Allgemeine Bestimmungen
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§ 7 Promotionsreglement, PromR · Orientierungsgespräche

1. Die Klassenlehrperson orientiert die Erziehungsberechtigten und deren Kind über die Leistungsanforderungen, die Leistungserfüllung, den Lernfortschritt und die Leistungsentwicklung in den fachlichen Kompetenzen, in welche die Beurteilung der methodischen Kompetenzen miteinzubeziehen ist, sowie in den sozialen und personalen Kompetenzen. Als Grundlage dienen Leistungsbelege und die Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen.

2. Orientierungsgespräche finden in der 1. bis 4. Primarklasse sowie in der 1. und 2. Klasse der Sekundarstufe I statt.

3. In der 5. und 6. Primarklasse richten sich die Orientierungsgespräche nach dem «Reglement betreffend das Übertrittsverfahren».

4. In der 2. Klasse der Sekundarstufe I wird im Rahmen des Orientierungsgesprächs die Lernvereinbarung für die 3. Klasse der Sekundarstufe I getroffen.

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