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§ 6 Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Zeugnisrubrik Bemerkungen

Allgemeine Bestimmungen
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§ 6 Promotionsreglement, PromR · Zeugnisrubrik Bemerkungen

1. In der Zeugnisrubrik «Bemerkungen» werden insbesondere folgende Eintragungen vorgenommen

a) * ...

b) * ...

c) * Beurteilung mit Lernbericht wegen vorübergehend oder überdauernd angepasster Lernziele

d) * ...

e) * ...

f) * ...

g) * Ersatzangebot oder Begleitetes Studium oder Wahlfach anstelle von Französisch oder Englisch

2. Der Grund für längere Absenzen sowie Ein- und Austritte während des Schuljahres werden vermerkt.

3. Bemerkungen allgemeiner Art (Charaktereigenschaften usw.) sind im Zeugnis zu unterlassen.

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