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412.113 PromRRèglPromRegProm CH-ZG

§ 5 Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Beurteilung bei Lernbericht

Allgemeine Bestimmungen
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§ 5 Promotionsreglement, PromR · Beurteilung bei Lernbericht

1. ...

1a Bei Lernzielanpassungen wird anstelle der Zeugnisnoten ein Lernbericht erstellt.

a) Der Lernbericht ist Bestandteil des Zeugnisses, beinhaltet den Grund der Lernzielanpassung und beurteilt die Erreichung der Lernziele;

b) Der Lernbericht wird im Zeugnis in der Rubrik «Bemerkungen» erwähnt.

2. ...

3. ...

4. Bei integrativer und separativer Sonderschulung erfolgt die Beurteilung in erster Linie mittels Lernbericht. Sollte es sich auf Grund der erbrachten Leistungen als sinnvoll und förderlich erweisen, dürfen Sonderschulen mit einer Bewilligung des Bildungsrats Zeugnisse, auf der Vorlage des Kantons, abgeben.

5. ...

6. ...

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