412.113
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CH-ZG
§ 30b Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Rückmeldegespräche
Übertritt Sekundarstufe I - kantonale Mittelschulen
§ 30b Promotionsreglement, PromR · Rückmeldegespräche
1. Der Präsident der Übertrittskommission II kann eine gemeinsame Konferenz der Klassenlehrpersonen der 1. Klassen der kantonalen Mittelschulen mit den ihren Schulen zuweisenden Klassenlehrpersonen der 2. und 3. Sekundarklassen einberufen. Die Organisation dieser Konferenz obliegt den Rektoren der kantonalen Mittelschulen. Anlässlich dieser Konferenz werden die Beobachtungen ausgetauscht.
2. Bei Bedarf kann die Klassenlehrperson der 1. Klasse der kantonalen Mittelschule ein Einzelgespräch mit der Lehrperson der 2. und 3. Sekundarklasse führen.