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412.113 PromRRèglPromRegProm CH-ZG

§ 3 Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Beurteilung der sozialen und personalen Kompetenzen

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Promotionsreglement, PromR · Beurteilung der sozialen und personalen Kompetenzen

1. Bei den sozialen Kompetenzen werden folgende Bereiche beurteilt

a) * Dialog- und Kooperationsfähigkeit

b) * Konfliktfähigkeit

c) * Respektvoller Umgang

d) * ...

e) * ...

f) * ...

1a

Bei den personalen Kompetenzen werden folgende Bereiche beurteilt

a) Selbstreflexion

b) Selbständigkeit

c) Eigenständigkeit

2. Die Wahrnehmungen in Bezug auf den Erfüllungsgrad der Lernziele werden auf einer vierstufigen Skala aufgezeigt

a) * • • • • übertrifft die Anforderungen

b) * • • • erfüllt die Anforderungen

c) * • • erfüllt die Anforderungen mehrheitlich

d) * • erfüllt die Anforderungen kaum

2a

Für die Erfüllung der Lernziele in den sozialen und personalen Kompetenzen ist

• • • * erfüllt die Anforderungen

3. Als Grundlage für die Beurteilung der sozialen und personalen Kompetenzen im Zeugnis dienen die Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen des Amts für gemeindliche Schulen.

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