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CH-ZG
§ 28b Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Zuweisungsgespräch und Zuweisungsentscheid
Übertritt Sekundarstufe I - kantonale Mittelschulen
§ 28b Promotionsreglement, PromR · Zuweisungsgespräch und Zuweisungsentscheid
1. Die Klassenlehrperson der 2. bzw. 3. Klasse der Sekundarschule ermittelt im Zuweisungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten und dem Schüler bis spätestens 15. März, ob die Fähigkeiten, Interessen und die mutmassliche Entwicklung des Schülers der gewünschten kantonalen Mittelschule entsprechen.
2. Der Zuweisungsentscheid wird von den Erziehungsberechtigten und der Klassenlehrperson unter Einbezug der Wünsche und Vorstellungen des Schülers bis spätestens 15. März gefällt.