Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.113 PromRRèglPromRegProm CH-ZG

§ 28b Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Zuweisungsgespräch und Zuweisungsentscheid

Übertritt Sekundarstufe I - kantonale Mittelschulen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 28b Promotionsreglement, PromR · Zuweisungsgespräch und Zuweisungsentscheid

1. Die Klassenlehrperson der 2. bzw. 3. Klasse der Sekundarschule ermittelt im Zuweisungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten und dem Schüler bis spätestens 15. März, ob die Fähigkeiten, Interessen und die mutmassliche Entwicklung des Schülers der gewünschten kantonalen Mittelschule entsprechen.

2. Der Zuweisungsentscheid wird von den Erziehungsberechtigten und der Klassenlehrperson unter Einbezug der Wünsche und Vorstellungen des Schülers bis spätestens 15. März gefällt.

← § 28 Promotionsreglement, PromR Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Beurteilen und Fördern § 30 Promotionsreglement, PromR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →