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CH-ZG
§ 27e Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Übertrittskommission II
Übertritt Sekundarstufe I - kantonale Mittelschulen
§ 27e Promotionsreglement, PromR · Übertrittskommission II
1. Die von der Direktion für Bildung und Kultur eingesetzte Übertrittskommission II hat folgende Aufgaben
a) Sie organisiert und koordiniert den Abklärungstest für den Besuch der kantonalen Mittelschulen.
b) Sie trifft den Zuweisungsentscheid, sofern
1. Schüler am Abklärungstest teilnehmen;
2. es einer Klassenlehrperson aufgrund eines späteren Eintritts eines Schülers in die 2. oder 3. Klasse der Sekundarschule nicht möglich ist, eine Zuweisung vorzunehmen;
3. begründete Ausnahmesituationen gemäss § 30a Abs. 4 vorliegen.
c) Sie begleitet und überwacht das Übertrittsverfahren von der Sekundarschule in die kantonalen Mittelschulen.
d) Sie erstattet dem Bildungsrat jährlich Bericht über das Verfahren.