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CH-ZG
§ 27d Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Übertritte
Übertritt Sekundarstufe I - kantonale Mittelschulen
§ 27d Promotionsreglement, PromR · Übertritte
1. Erfüllen Schüler der 2. Sekundarklasse die Voraussetzungen, können sie in die 1. Klasse des Kuzzeitgymnasiums übertreten.
2. Erfüllen Schüler der 3. Sekundarklasse die Voraussetzungen, können sie entweder in die 1. Klasse des Kurzzeitgymnasiums, die Wirtschaftsmittelschule oder die Fachmittelschule übertreten.