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CH-ZG
§ 27c Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Grundsatz
Übertritt Sekundarstufe I - kantonale Mittelschulen
§ 27c Promotionsreglement, PromR · Grundsatz
1. Ziel dieses Übertrittsverfahrens ist es, betroffene Schüler am Ende der 2. und 3. Klasse der Sekundarschule derjenigen kantonalen Mittelschule zuzuweisen, für die sie aufgrund ihrer Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen.
2. Massgebend ist der von der Lehrperson und den Erziehungsberechtigten, unter Einbezug der Wünsche und Vorstellungen des Schülers, gemeinsam getroffene Zuweisungsentscheid.