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412.113 PromRRèglPromRegProm CH-ZG

§ 27b Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Geltungsbereich

Übertritt Sekundarstufe I - kantonale Mittelschulen
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§ 27b Promotionsreglement, PromR · Geltungsbereich

1. Die §§ 27b ff. regeln die Zuweisung der Schüler von der 2. und 3. Klasse der Sekundarschule der gemeindlichen und privaten Schulen in die kantonalen Mittelschulen.

2. Mit kantonalen Mittelschulen werden das Kurzzeitgymnasium, die Wirtschaftsmittelschule und die Fachmittelschule bezeichnet.

3. Das Aufnahmeverfahren an die Berufsmaturitätsschule ist in den Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung geregelt.

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