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CH-ZG
§ 27 Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Wechsel der Niveaukurse
Sekundarstufe I der gemeindlichen Schulen
§ 27 Promotionsreglement, PromR · Wechsel der Niveaukurse
1. Für den Wechsel des Niveaukurses auf Beginn eines Semesters sind die Leistungen und die mutmassliche Entwicklung des Schülers massgebend. Das Lehrerteam des betreffenden Schülers und die Erziehungsberechtigten entscheiden gemeinsam. Können sie sich nicht einigen, entscheidet der Rektor.
2. ...
3. Ausnahmsweise ist auf Empfehlung des Lehrerteams des betreffenden Schülers sowie im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten ein Wechsel der Niveaukurse während des Semesters möglich.