412.113
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CH-ZG
§ 26 Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Zuweisung in die Niveaukurse
Sekundarstufe I der gemeindlichen Schulen
§ 26 Promotionsreglement, PromR · Zuweisung in die Niveaukurse
1. Schüler, die am Ende der 6. Primarklasse in Mathematik und Englisch eine Zeugnisnote von mindestens 4,5 erreichen, werden dem jeweilig höheren Niveaukurs zugewiesen. Werden pro Fach drei Niveaus geführt, ist das tiefste Niveau ausschliesslich lernbehinderten Schülern vorbehalten.
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