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412.113 PromRRèglPromRegProm CH-ZG

§ 25 Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Repetition

Sekundarstufe I der gemeindlichen Schulen
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§ 25 Promotionsreglement, PromR · Repetition

1. Die Repetition einer Klasse ist nur in besonderen Fällen möglich. Der Rektor entscheidet über die Repetition, wenn die Gesamtbeurteilung durch das Lehrerteam der betreffenden Klasse dies als angezeigt erscheinen lässt.

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