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CH-ZG
§ 22a Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Abschlussarbeit
Sekundarstufe I der gemeindlichen Schulen
§ 22a Promotionsreglement, PromR · Abschlussarbeit
1. Die Schüler führen im Projektunterricht eine Abschlussarbeit durch. Die Abschlussarbeit findet in der Regel im 2. Semester der 3. Klasse der Sekundarstufe I statt. Zu Beginn der Abschlussarbeit trifft die Lehrperson mit dem Schüler eine Projektvereinbarung.
2. Die Abschlussarbeit besteht aus drei Teilen: Produkt, Projektdokumentation und -präsentation.
3. Die Beurteilung der Abschlussarbeit erfolgt aufgrund von vorgegebenen, den Schülern kommunizierten Kriterien und wird in der Zeugnismappe ausgewiesen.