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§ 22 Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Zeugnisnoten

Sekundarstufe I der gemeindlichen Schulen
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§ 22 Promotionsreglement, PromR · Zeugnisnoten

1. In den nachstehenden Fächern bzw. Fachbereichen sind Zeugnisnoten zu erteilen

a) * Mathematik

1. * ...

2. * ...

b) * Englisch

c) * ...

d) * Deutsch

e) * ...

f) * Französisch

g) * ...

h) * «Räume, Zeiten, Gesellschaften»

i) * Natur und Technik

ii) * ...

j) * «Wirtschaft, Arbeit, Haushalt»

k) * ...

l) * ...

m) Bildnerisches Gestalten

n) * Textiles und Technisches Gestalten

o) Musik

p) * Bewegung und Sport

q) * Medien und Informatik

1a

Die Zeugnisnote in Deutsch setzt sich aus Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben, Sprache im Fokus und Literatur im Fokus zusammen.

1aa

Die Zeugnisnoten in Englisch und Französisch setzen sich aus Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben, Sprache im Fokus und Kulturen im Fokus zusammen.

1b

In den nachstehenden Fächern bzw. Fachbereichen wird im Zeugnis nur der Besuch des entsprechenden Fachs bzw. Fachbereichs mit dem Vermerk «besucht» bestätigt

a) * «Ethik, Religionen, Gemeinschaft»

b) * Begleitetes Studium

c) * Berufliche Orientierung

d) * Projektunterricht

2. In den nachstehenden kantonalen Wahlfächern sind Zeugnisnoten zu erteilen

a) * ...

a1) * Deutsch

b) * ...

c) * ...

d) * ...

e) Geometrisches Zeichnen

f) * ...

g) * ...

h) * ...

i) Hauswirtschaft

j) Bildnerisches Gestalten

k) * Textiles und Technisches Gestalten

l) Musik

m) * Informatik

3. In den nachstehenden kantonalen Wahlfächern wird im Zeugnis nur der Besuch des entsprechenden Fachs mit dem Vermerk «besucht» bestätigt

a) * ...

b) * ...

c) * ...

d) * ...

e) * ...

f) * Begleitetes Studium

g) * Begleitetes Studium Sprachen

h) * Begleitetes Studium Mathematik

3a

Der Rektor entscheidet, ob in den gemeindlichen Wahlfächern Zeugnisnoten erteilt werden oder im Zeugnis der Besuch des entsprechenden Wahlfachs mit dem Vermerk «besucht» bestätigt wird.

4. Im zweiten Semester der 3. Klasse der Sekundarstufe I ist für die Abschlussarbeit eine Note zu erteilen. Titel und Note der Abschlussarbeit sind im Zeugnis auszuweisen.

5. Am Ende des 2. Semesters der 3. Klasse der Sekundarstufe I erhalten die Schüler die Zeugnismappe. Diese bildet das Abschlussdossier. Darin enthalten sind

a) Zeugnis

b) Beurteilung der Abschlussarbeit

c) Dokumentation der Lernvereinbarung

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