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412.113 PromRRèglPromRegProm CH-ZG

§ 1 Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) - Beurteilen und Fördern

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Promotionsreglement, PromR · Beurteilen und Fördern

1. Die Beurteilung stützt sich auf die «Grundsätze Beurteilen und Fördern B&F».

2. Die Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I werden in den fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenzen beurteilt und gefördert.

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