412.112
SchulRRègleScol
CH-ZG
§ 3 Reglement zum Schulgesetz (Schulreglement; SchulR) - Lehrplan
Lehrplan und Stundentafeln - Lehrplan
§ 3 Schulreglement; SchulR · Lehrplan
1. Der Lehrplan dient den Lehrpersonen als verbindliche Grundlage für den Unterricht.
2. ...
2a. Die im Lehrplan definierten Grundansprüche sind Mindestanforderungen für alle Schülerinnen und Schüler. Ausnahmen von diesem Grundsatz beruhen auf Lernzielanpassungen.
3. ...
4. ...
5. Der Lehrplan für den Religionsunterricht ist dem Bildungsrat zur Abstimmung auf den Unterricht «Natur, Mensch, Gesellschaft» sowie «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» vorzulegen. Zudem erstatten die Kirchen dem Bildungsrat jährlich Bericht über die Begleitung und Beaufsichtigung des Unterrichts und die verwendeten Lehrmittel.