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§ 2 Reglement der Rekurskommission der Justizvollzugsanstalt Bostadel - Wahl des Präsidiums und des Vizepräsidiums

Zuständigkeit und Organisation
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§ 2 Reglement Rekurskommission JVA Bostadel · Wahl des Präsidiums und des Vizepräsidiums

1. Die Rekurskommission setzt sich aus einer Präsidentin bzw. einem Präsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammen, wovon je zwei aus dem Kreise der ordentlichen Präsidien des Appellationsgerichts Basel-Stadt bzw. der Mitglieder des Kantonsgerichts Zug von jedem Gericht bestimmt werden.

2. Die vier Mitglieder der Kommission bestimmen in der Folge auf Vorschlag des für die entsprechende Amtsdauer zuständigen Kantons für eine Amtsdauer von sechs Jahren das Präsidium. Nach Ablauf der Amtsdauer wechselt das Präsidium ordentlicherweise von einem Kanton zum andern.

3. Sodann bezeichnet die Kommission aus den zwei Mitgliedern jenes Kantons, der nicht das Präsidium stellt, das Vizepräsidium.

4. Bei Verhinderung des Präsidiums und des Vizepräsidiums hat das an Amtsjahren älteste Mitglied den Vorsitz inne.

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