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331.71 VVJ CH-ZG

§ 13 Verordnung über den Vollzug der Schutzmassnahmen und Strafen gegenüber Jugendlichen (VVJ) - Inkrafttreten

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§ 13 VVJ · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

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