Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.11 JVV CH-ZG

§ 2 Justizvollzugsverordnung (JVV) - Strafvollzugskonkordat

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (48 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 JVV · Strafvollzugskonkordat

1. Das Amt für Justizvollzug richtet sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach den Erlassen des Strafvollzugskonkordats.

← § 1 JVV Justizvollzugsverordnung (JVV) - Zuständigkeiten und Geltungsbereich § 3 JVV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →