321.4
STGB
CH-ZG
§ 7 Vollziehungsverordnung zu Art. 119 f. StGB über die Durchführung des straflosen Schwangerschaftsabbruchs - Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten
§ 7 Vollziehungsverordnung zu Art. 119 f. StGB über die Durchführung des straflosen Schwangerschaftsabbruchs · Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt sind alle mit ihr in Widerspruch stehenden Bestimmungen aufgehoben, insbesondere die Vollziehungsverordnung zu Art. 120 StGB über die straflose Unterbrechung der Schwangerschaft vom 7. Juli 1992.