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321.21 ADN CH-ZG

§ 9 Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Verordnung) - Inkrafttreten

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§ 9 DNA-Verordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

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