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321.21 ADN CH-ZG

§ 1 Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Verordnung) - Gegenstand

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§ 1 DNA-Verordnung · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt die Zuständigkeit der kantonalen Behörden und die Verfahren zum Vollzug des DNA-Profil-Gesetzes und der DNA-Profil-Verordnung.

Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Verordnung) - Gegenstand § 2 DNA-Verordnung →

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