213.4
CH-ZG
§ 2 Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) - Angebote der Tagesbetreuung
§ 2 Kinderbetreuungsgesetz · Angebote der Tagesbetreuung
1. Die nachstehenden Angebote in den Einwohnergemeinden unterstützen die Erziehungsberechtigten tagsüber in der Betreuung von Kindern im Vorschulalter und von schulpflichtigen Kindern ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit.
2. Angebote sind insbesondere
a) * Kindertagesstätten,
b) Mittagstische,
c) Tagesfamilien,
d) Randzeitenbetreuung für Schulkinder.