Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
171.1 GGLC CH-ZG

§ 2 Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG) - Aufgaben

Gemeinsame Bestimmungen - Die Gemeinden
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§ 2 Gemeindegesetz, GG · Aufgaben

1. Gemeindeaufgaben können alle dem Wohl der Gemeinde dienenden Angelegenheiten sein, die nicht ausschliesslich Aufgaben des Bundes oder des Kantons sind.

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