162.2
CH-ZG
§ 3 Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Haupt-, Teil- und Nebenämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Verwaltungsgericht für die Amtsperiode 2025-2030
§ 3 Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Haupt-, Teil- und Nebenämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Verwaltungsgericht für die Amtsperiode 2025-2030
1. Die Zahl der nebenamtlichen Mitglieder im Verwaltungsgericht wird für die Amtsperiode 2025-2030 auf drei festgesetzt.