Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
162.2 CH-ZG

Kanton Zug 162.2

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Die Zahl der teilamtlichen Mitglieder im Verwaltungsgericht wird für die Amtsperiode 2025-2030 auf eines festgesetzt. Der Beschäftigungsgrad beträgt 50 Prozent.

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