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162.13 CH-ZG

§ 8 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren - Benutzersupport

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§ 8 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren · Benutzersupport

1. Bei Problemen mit dem Login, bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf unbefugte Nutzung des Benutzerkontos stellt das Amt für Informatik und Organisation den Support sicher.

2. Nach erfolgreichem Zugriff auf die Fachanwendungen erfolgt der Support durch die für die Anwendung zuständigen Behörden. Der Support wird mindestens während den üblichen Bürozeiten gewährleistet.

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