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162.13 CH-ZG

§ 5 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren - Schriftliche Antragstellung

Benutzerkonto
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§ 5 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren · Schriftliche Antragstellung

1. Im Kanton Zug steuerpflichtige natürliche und juristische Personen können ein Benutzerkonto über die Anmeldeseite der Identifikationslösung beantragen.

2. Das ausgefüllte Antragsformular ist an die aufgedruckte Adresse zu retournieren. Bei juristischen Personen sind dem Antragsformular Ausweiskopien der Vollmachtgeber und der bevollmächtigten Nutzerin bzw. des bevollmächtigten Nutzers beizulegen. Das eingereichte Antragsformular wird samt Beilagen eingescannt und in Papierform abgelegt.

3. Anschliessend werden den Antragstellenden, bei juristischen Personen der bevollmächtigten Nutzerin bzw. dem bevollmächtigten Nutzer, die Kundennummer sowie das Initialpasswort per Post zugestellt. Die Aktivierung des Benutzerkontos hat innert Monatsfrist seit Versand der Kundennummer und des Initialpassworts zu erfolgen. Dabei ist das Initialpasswort durch ein persönliches Passwort zu ersetzen.

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