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162.13 CH-ZG

§ 4 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren - Elektronische Antragstellung

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§ 4 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren · Elektronische Antragstellung

1. Natürliche Personen, die im Besitz einer elektronischen Identität sind, können ein Benutzerkonto online beantragen. Während dem Aktivierungsvorgang ist ein persönliches Passwort zu setzen. Die Kundennummer wird automatisch angezeigt.

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