162.11
CH-ZG
§ 2 Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG) - Wahl des Vizepräsidiums
Organisation
§ 2 GO VG · Wahl des Vizepräsidiums
1. Das Verwaltungsgericht wählt die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten aus seinen Mitgliedern.