162.1
VRGLJALGA
CH-ZG
§ 39 Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG) - Begriff
Das Rechtsmittelverfahren vor Verwaltungsbehörden - Die Verwaltungsbeschwerde im Allgemeinen
§ 39 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG · Begriff
1. Die Verwaltungsbeschwerde ist die förmliche, an eine Frist gebundene Anfechtung von Entscheiden unterer Verwaltungsbehörden bei der obern Verwaltungsbehörde, wodurch diese verpflichtet wird, den angefochtenen Entscheid zu überprüfen und in der Sache neu zu entscheiden.