161.815
CH-ZG
2012
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
Gesetzestext (2 Artikel)
§ 1 Kantonsratsbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen für die Zivil- und Strafrechtspflege für die Jahre 2007 - 2012 - 2012
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1. Dem Obergericht werden für die Zivil- und Strafrechtspflege für die Jahre 2007 - 2012 insgesamt 81,9 Personalstellen bewilligt.
2. Nicht eingeschlossen sind
a) die vom Volk gewählten Richterinnen und Richter;
b) die Personen, welche gemäss § 2 Abs. 2 des Personalgesetzes durch zivilrechtlichen Arbeitsvertrag angestellt werden (Lehrlinge, Aushilfspersonal, Hilfskräfte).
§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen für die Zivil- und Strafrechtspflege für die Jahre 2007 - 2012 - 2012
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1. Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.