Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
161.815 CH-ZG

2012

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Dem Obergericht werden für die Zivil- und Strafrechtspflege für die Jahre 2007 - 2012 insgesamt 81,9 Personalstellen bewilligt.

2. Nicht eingeschlossen sind

a) die vom Volk gewählten Richterinnen und Richter;

b) die Personen, welche gemäss § 2 Abs. 2 des Personalgesetzes durch zivilrechtlichen Arbeitsvertrag angestellt werden (Lehrlinge, Aushilfspersonal, Hilfskräfte).

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