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161.813 CH-ZG

§ 1 Kantonsratsbeschluss betreffend zweites Hauptamt im Verwaltungsgericht ab der Amtsperiode 1997-2000

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§ 1 Kantonsratsbeschluss betreffend zweites Hauptamt im Verwaltungsgericht ab der Amtsperiode 1997-2000

1. Im Verwaltungsgericht wird ab der Amtsperiode 1997-2000 nebst dem Präsidenten ein zweites richterliches Hauptamt geschaffen.

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