161.813
CH-ZG
§ 1 Kantonsratsbeschluss betreffend zweites Hauptamt im Verwaltungsgericht ab der Amtsperiode 1997-2000
§ 1 Kantonsratsbeschluss betreffend zweites Hauptamt im Verwaltungsgericht ab der Amtsperiode 1997-2000
1. Im Verwaltungsgericht wird ab der Amtsperiode 1997-2000 nebst dem Präsidenten ein zweites richterliches Hauptamt geschaffen.