Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
161.812 CH-ZG

Kanton Zug 161.812

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zug
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Das Kantonsgericht setzt sich in der Amtsperiode 2025-2030 aus acht Mitgliedern im Vollamt und vier Mitgliedern im Teilamt zusammen. Die Beschäftigungsgrade der Teilämter betragen einmal 80 Prozent, einmal 60 Prozent und zweimal 50 Prozent.

1. Das Strafgericht setzt sich in der Amtsperiode 2025-2030 aus vier Mitgliedern im Vollamt und einem Mitglied im Teilamt zusammen. Der Beschäftigungsgrad des Teilamts beträgt 70 Prozent.

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